Lehramt für Sonderpädagogik (Immatrikulation ab WS 26/27)
Die folgenden Informationen gelten sowohl für Sonderpädagogik an Grund- und Förderschulen, als auch für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamt- und Förderschulen.
Im Bereich der Bildungswissenschaft müssen folgende psychologische Module obligatorisch bzw. verpflichtend studiert werden:
- Pädagogische Psychologie 1 – Grundlagen (PP1):
- Besteht aus zwei Vorlesungen (Themenbereich A und B) mit je 2 SWS.
- Eine Vorlesung ist dem Bereich A (Entwicklungs- und Lernpsychologie) und die andere Vorlesung ist dem Bereich B (Sozialpsychologie und Diagnostik) zugeordnet.
- Schließt mit einer 60-minütigen benoteten Klausur (zu beiden Bereichen) ab.
- Wird jedes Semester (inklusive Klausur) angeboten.
- Pädagogische Psychologie 2 – Anwendungen (PP2):
- Besteht aus zwei Seminaren mit je 2 SWS.
- Es ist ein Seminar des Bereichs A (Entwicklungs- und Lernpsychologie) und ein Seminar des Bereichs B (Sozialpsychologie und Diagnostik) zu belegen.
- Jedes Seminar beinhaltet Anwesenheitspflicht und eine benotete Prüfungsleistung. Genaueres wird zu Beginn jedes Seminars erläutert.
- Wird jedes Semester angeboten – spätestens ab WS 2027
- Pädagogische Psychologie für Sonderpädagogik (PPfSP)
- Besteht aus einer Vorlesung und einem Seminar mit je 2 SWS.
- Gegenstand sind theoretische Grundlagen und methodische Anwendungskenntnisse bzgl. sonderpädagogischer Diagnostik und Förderung.
- Schließt nach der Seminarleistung mit einer Klausur (40 Minuten) oder Testat (40 Minuten) oder Bericht/ Dokumentation (innerhalb von 4 Wochen 10 Seiten) ab.
- Wird im SS angeboten – voraussichtlich ab 2029
Das folgende Modul kann wahlobligatorisch studiert werden:
- Pädagogische Psychologie 3 – Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten (PP3):
- Besteht aus einer Vorlesung und einem Seminar mit je 2 SWS.
- Modul im Profilbildungsbereich - wahlobligatorisch
- Schließt nach der Seminarleistung mit einer 45-minütigen benoteten Klausur ab.
- Die Vorlesung wird im SS angeboten, die Seminare im WS.
