Aktuelle Regelungen für die Zeit der Corona bedingten Schließung der Universität Rostock

Aktualisierte Informationen des Rektorats finden Beschäftigte und Studierende der Universität im Intranet der Universität Rostock (Startseite-Schnelleinstieg-Beschäftigte/Intranet).

Digitale Lehre

Das ZLB stellt im Intranet eine Handreichung für die Orientierung im Feld digitaler Lehre bereit und informiert weitergehend über Tools zur digitalen Lehre. Wir bitten alle Lehrenden, sich für den Fall eines (partiell) digitalen SoSe20 mit digitalen Lehr- und Lernformen vertraut zu machen.

Regelung für die Fristen und Abgabe schriftlicher Modulabschlussarbeiten:

In Umsetzung des Rektoratsentscheids vom 17.3. gelten ab dem 18.3. folgende geänderte Regelungen für die Abgabefristen und für den Abgabemodus schriftlicher Modulprüfungsleistungen außer Klausuren (Hausarbeiten, Essays, Berichte, u.ä.):

  • Die Fristen verschieben sich um den Zeitraum der Aussetzung des Lehrbetriebes, vorerst also um 35 Tage. Wenn beispielsweise der Abgabetermin für eine Arbeit der 30.3.2020 war (Hausarbeit regulär mit Achtwochenfrist), ist dieser nun hinfällig. Der neue vorläufige Abgabetermin ist der 4. Mai.
     
  • Die Abgabe schriftlicher Arbeiten erfolgt elektronisch im PDF-Format mit einem standardisierten Betreff/Dateinamen. Dieser Betreff/Dateiname lautet immer: Nachname Student*in, Modulname, Nachname Lehrperson, Semester. Die Arbeiten werden via E-Mail direkt an die betreffenden Lehrenden geschickt. Studierende können ihre Arbeiten natürlich auch vor dem Abgabetermin einreichen.
     
  • Sobald der Lehrbetrieb wieder läuft und die Unigebäude geöffnet sind, ist ein unveränderter Ausdruck der elektronisch eingereichten Arbeit bis zum Ablauf der Frist bei den üblichen Stellen/Prüfungsämtern in Papierform einzureichen.
     
  • Studienabschlussarbeiten (BA-, MA-Arbeiten, wissenschaftliche Hausarbeit im Staatsexamen) werden nach wie vor beim Prüfungsamt eingereicht. Hier gilt bis auf Weiteres ebenfalls das Doppelverfahren: elektronisch und spätestens zur Abgabefrist in Papierform.

Informationen zu Prüfungsangelegenheiten

Die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamts sind zwar via Email erreichbar, haben aber derzeit nur einen beschränkten Zugriff auf die Daten und sind daher nur eingeschränkt arbeitsfähig.

Bis zum 14.04.2020 ist es aufgrund der Schließung der Universität nicht möglich, folgende Tätigkeiten für die Studierenden auszuführen:

  • Prüfungsleistungen im Prüfungsverwaltungssystem buchen
  • Bescheinigungen bzw. Zeugnisse ausstellen

Die entsprechenden Angaben werden in jedem Fall nachgetragen, auch wenn bereits eine Exmatrikulation angezeigt wird.  Diese Regelung gilt auch für Prüfungen bzw. die Verteidigung von Abschlussarbeiten.

Für Ihre Fragen zu Prüfungsangelegenheiten, insbesondere in Härtefällen, sind die Studien- und Prüfungsbüros per E-Mail erreichbar. Da im Moment sehr viele Anfragen eingehen, bitten wir Sie um Verständnis, dass die Antworten nicht in allen Fällen sofort geschickt werden können.

1. Staatsexamen: Verschiebung von Fristen (Lehrerprüfungsamt)

Erste Staatsprüfung

Der Termin für das Nachreichen des Nachweises über das ordnungsgemäße Studium sowie der aggregierten Modulnoten wird - vorbehaltlich weiterer Einschränkungen - auf den 22. Mai 2020 verschoben.

Der Termin für die Abgabe der Wissenschaftlichen Abschlussarbeit im Sommersemester 2020 wird auf den 03. August 2020 verschoben.

Im Mai 2020 finden keine Ersten Staatsprüfungen statt.

Eine Planung der konkreten Prüfungstermine ab Juni 2020 kann derzeit nicht stattfinden.

Hilfe

Bitte teilen Sie dem Dekan, dem Studiendekan, der Prodekanin oder der Geschäftsführung mit, wenn weitere Probleme im Zusammenhang mit der Schließung auftreten. Wir kümmern uns darum oder leiten Ihre Anliegen weiter.


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